Ergebnisse der SUP-Verhandlungen 2024


Im Dezember 2023 fanden Verhandlungen mit den zuständigen Wirtschaftsvertretern für die Festlegung der Litteringkostenersätze für Einwegkunststoffprodukte ("SUP") für das Jahr 2024 statt. Dabei konnte durch die kommunalen Interessensvertretungen folgende Einigung erzielt werden: 

 

  • Für das Jahr 2024 wurde ein Betrag in Höhe von EUR 20 Mio. für die Abgeltung der kommunalen Kosten für Littering-Abfälle vereinbart. Dies entspricht einer Steigerung um rund +60% im Vergleich zum Vorjahr und bildet somit die verbesserte Datenlage sowie die Lohnkostensteigerungen für das Jahr 2024 ab. 
  • Weiterführende Aufwendungen (z.B. Öffentlichkeitsarbeit, Analysen, Verwaltungskosten der HSVS) sind von der kommunalen Einigung unabhängig zu betrachten und werden durch die HSVS zusätzlich eingehoben. 
  • Die Auszahlung der Betrages 2024 erfolgt spätestens bis zum 31. Mai 2025. 

 

Wie bereits im Vorjahr ist zu beachten, dass sich die tatsächlichen Werte aufgrund der Abhängigkeit von den Inverkehrsetzungsmengen an SUP-Produkten im Jahr 2024 noch verändern können. 

 

 

Ausgangslage

Im Auftrag der kommunalen Interessensvertretungen (Gemeindebund, Städtebund, VÖA und Arge AWV) hat das Technische Büro Hauer im Jahr 2023 eine Studie zur Erhebung des kommunalen Aufwandes und Kosten für die Straßenreinigung durchgeführt. An der Umfrage zur Studie haben 642 Gemeinden und Städte teilgenommen, was zu einer verbesserten Datenlage und exakteren Bewertung der "Littering-Kosten" im Vergleich zu den Vorjahren führte. Per Dezember 2023 wurde eine nochmalige Aktualisierung der Studie durchgeführt, um die Lohnabschlüsse für 2024 (+ 9,2%) sowie methodische Klarstellungen aufzunehmen. 

 

Der Gesamtaufwand für die Sammlung von Abfällen aus öffentlichen Bereichen sowie die Entfernung von achtlos weggeworfenen Gegenständen beträgt etwa EUR 192,5 Mio. pro Jahr exklusive ehrenamtlicher Tätigkeiten. Das entspricht rund EUR 21,4 je Einwohner/in und Jahr. Vorausgehende Untersuchungen ergeben, dass ca. 11% dieser Kosten auf SUP-relevante Einwegkunststoffprodukte (z.B. Lebensmittelverpackungen, Zigarettenstummel, Getränkebehälter, etc.) entfallen. 

 

Dementsprechend konnte mit der Einigung auf EUR 20 Mio. für das Jahr 2024 ein sehr zufriedenstellendes Verhandlungsergebnis erzielt werden und somit ein Beitrag zur nachhaltigen Sicherstellung der Leistungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden geleistet werden.

 

 

Abrechnung der SUP-Gelder 2023 und 2024

Anders als ursprünglich vereinbart, ist eine Abrechnung der SUP-Gelder auf Namen und Rechnung der Verpackungskoordinierungsstelle (VKS) derzeit rechtlich nicht möglich. Daher wurde unter Koordination des Umweltministeriums (BMK) eine neue Lösung für die Umsetzung der Verrechnung der SUP-Litteringkostenersätze festgelegt:

 

  • Die Verrechnung erfolgt nach dem Modell „Abgeltung“ mit Daten-Clearing durch die VKS. Dies bedeutet, dass die Einhebung und Weiterverrechnung auf Namen und Rechnung der HSVS erfolgt  - die VKS wird analog zur Abgeltungsverordnung die Berechnungen und Bereitstellung der Daten vornehmen. 
  • Die Verrechnung erfolgt daher auch nicht mit der VKS, sondern direkt mit den Systemen, wobei eine Aufteilung der Verrechnungsgrößen entsprechend der jeweiligen Marktanteile erfolgt.
  • Vor diesem Hintergrund ist noch ein entsprechender Vertragszusatz / eigener Vertrag mit den HSVS bezüglich Verrechnung der SUP-Gelder abzuschließen. Die Arge AWV wird sich für eine rasche Herstellung dieser Unterlagen einsetzen. 

 

 

Die eingehobenen Gelder werden an jene kommunalen Partner ausbezahlt, welche auch die Vertragspartner für die Abrechnung nach Verpackungsverordnung sind (überwiegend Abfallwirtschaftsverbände), diese verteilen allenfalls die Gelder weiter.