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VVO-Novelle

Da in der Verpackungsverordnungsnovelle eine unklare Bestimmung über die Ausgestaltung des Plastikverpackungssammelsystems steht, kommt es derzeit innerhalb der Verbände zu Diskussionen: In den Gebieten, die bisher Metallverpackungen gemeinsam mit Leichtverpackungen sammeln, soll das auch künftig möglich sein. Die Landesumweltreferentenkonferenz hat vor zwei Wochen den Wunsch an die Umweltministerin herangetragen, dass es zumindest für jedes Bundesland ein einheitliches Leichtverpackungssammelsystem festlegen möge. Darauf hat die zuständige Frau Mag. Hochholdinger alle Landesregierungen angeschrieben, dass sie innerhalb einer Frist bekannt geben sollen, welches Leichtverpackungssammelsystem – mit oder ohne Metallverpackungen - sie für ihr Bundesland wollen.

Die Landesregierungen haben jetzt die in einigen Bundesländern schwierige Aufgabe, in den Gebieten mit unterschiedlichen Sammelsystemen eine Vereinheitlichung herbeizuführen bzw. das gewünschte Sammelsystem ans Ministerium zu melden.

 

Innerhalb der argeAWV.at gab es bereits vor einem halben Jahr diese Diskussion. Dabei zeigte sich, dass sich nicht alle Regionen eine gemeinsame Sammlung von Leicht- und Metallverpackungen vorstellen können, was er Grundtenor des letzten Verpackungs-Stakeholder-Diaologs war. Vorarlberg und Oberösterreich haben vehement gegen eine zwangsweise Vorgabe argumentiert. Viele Regionen wollen ihre bestehenden Sammelstruktur behalten. Anderseits sollen sachlich belegbare Kriterien festgelegt werden, wonach die Auswahl von optimierten Sammelstrukturen erfolgen kann. Es wird angedacht, dass zumindest ein einheitliches Plastikverpackungssammelsystem in jedem Bundesland angestrebt werden soll.

Die von der EU in Österreich umzusetzende Vorgabe, dass ab 2025 50% der Kunststoffverpackungen stofflich verwertet werden müssen, bedeutet, dass alle Kunststoffe stofflich in 10 Fraktionen sortiert und getrennt verwertet werden müssen. Die Sammel- und Verwertungssysteme werden die bisherigen Sortiertiefen in neuen Sortieranlagen von 30% auf 80% erhöhen müssen und sind dabei diese auch so auszuschreiben.

 

Einzig die Frage der gemeinsamen Sammlung von Plastikverpackungen mit Metallverpackungen steht es auf Bundeslandebene zu entscheiden.