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Abgeltungsverordnung

Nachdem die argeAWV.at bei der Vorstellung bei Fr. BM Gewessler nachgefragt hat, ob die Abgeltung von Sammel- und Behandlungskosten auch weiterhin erfolgen soll, damit die Hersteller die wirklichen Kosten der Verpackungen tragen. BM Gewessler hat geantwortet, dass sie sich das nur vorstellen könne, wenn es zu einer verstärkten Ökologisierung des Systems kommt, damit nicht derjenige belohnt wird, der schlecht trennt.

Deshalb wurde innerhalb der argeAWV.at ein neues, ökologisches Berechnungsmodell entwickelt, das davon ausgeht, dass die 240.000 t an Verpackungen, die sich nach den Restmüllanalysen 208/2019 im Restmüll befinden und rd. 66 Mio. € Kosten verursachen, als Basis für die neuen Berechnungen genommen werden. Dabei werden 3 Stellgrößen, die in Verhandlungen gemeinsam festgelegt werden können, eingeführt:

·         Ausmaß der finanziellen Herstellerverantwortung

·         Mindestsammelquote (bezogen auf Abfallseite)

·         Ökologisierungsausmaß

Das Prinzip dabei ist, dass diejenigen Bundesländer, die Mindestsammelquote nicht erreichen, im Ausmaß der Ökologisierung, die Kosten der Verpackungen im Restmüll in einen Ökologietopf einzahlen, aus dem diejenigen, die die Mindestsammelquote überschreiten, mehr Verpackungen im Restmüll abgegolten bekommen. Wer besser sammelt, bekommt mehr an den Verpackungskosten im Restmüll abgegolten.

Die Diskussion mit dem Städtebund führte – wie zu erwarten - dazu, dass er bei der Erhöhung des Gesamtkostenausmaßes von derzeit 16,3 Mio. auf 66 Mio € mitgeht, jedoch der vorgeschlagenen Aufteilung nach dem Ökologisierungsmodell der argeAWV.at nicht zustimmt.

Dieses Modell wurde bereits im Ministerbüro und in einer online-Besprechung SL DI. Christian Holzer und Fr. Mag. Hochholdinger vorgestellt. Diese haben ersucht, dass zuerst die AWG-Novelle und die VerpackungsVO-Novelle gesetzlich erlassen werden müssen, um das laufende Vertragsverletzungsverfahren abzuwenden. Dann kann mit den betroffenen Stakeholdern über eine Evaluierung der bestehenden AbgeltungsVO gesprochen werden und diese allfällig angepasst werden.

Die argeAWV.at drängt auch die Vertragspartner des Jahres 2013 – Städtebund und Gemeindebund und Wirtschaftskammer dahin, dass die Wirtschaft zumindest die vereinbarten 30 Mio € einhalten, die seit 2015 nie erreicht wurden, weil sich immer wieder die Teilnahmemassen und die Sammelmassen zugunsten der Systeme veränderten.